Ihre moderne, offene und erweiterbare KI-Plattform — so vertraut wie ChatGPT, gebaut für die deutsche Verwaltung. Rechtssicher, europäisch, digital souverän. Direkt integriert: aktuelle Rechtsquellen, einschließlich Ihres Ortsrechts.
In vielen Behörden wird längst mit KI gearbeitet — und überall stoßen Verwaltungen auf dieselben vier Hürden. Genau die nehmen wir Ihnen ab.
KI, die halluziniert und veraltete oder falsche Paragrafen ausgibt — im Verwaltungsalltag unbrauchbar. amtsschimmel.ai lädt zu jeder Frage den exakten, aktuellen §-Wortlaut mit Fundstelle. Wortlaut statt Wahrscheinlichkeit.
ChatGPT & Co. laufen typischerweise über US-Anbieter — für personenbezogene Verwaltungsdaten bedeutet das zusätzlichen Prüfaufwand (Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfer). amtsschimmel.ai läuft auf Servern in Deutschland und erkennt personenbezogene Daten automatisch — sensible Anfragen beantworten EU-Modelle. DSGVO und AVV im Paket.
Fehlt das offizielle Werkzeug, ist die Gefahr groß, dass private ChatGPT-Accounts genutzt werden — mit Verwaltungsdaten, ohne Vertrag und ohne Kontrolle. amtsschimmel.ai ist so vertraut und gut bedienbar, dass es genutzt wird — die beste Versicherung dagegen.
Unzählige Angebote, überbordende Informationen und die Angst, sich falsch festzulegen. amtsschimmel.ai baut modular auf etablierter Open-Source, ist transparent im Tech-Stack und lässt sich mit Ihrem IT-Dienstleister betreuen. Kein Lock-in.
Den Unterschied macht nicht die Verpackung, sondern die Qualität der Antworten — und die entscheidet sich am exakten, aktuellen Gesetzestext.
Generische Assistenten erschließen ihr Wissen aus der Gemeinde-Homepage und geteilten Dokumenten — solide für allgemeine Fragen. Beim exakten, aktuellen Gesetzes-Wortlaut stößt dieser Ansatz an seine Grenze: Er kann nur paraphrasieren, was er findet — und ergänzt notfalls aus unscharfem Modellwissen.
Über das paragrafengenaue Kontextmanagement von RAGSource kommt zu jeder Frage der originale, aktuelle Paragraf in den Kontext — mit Fundstelle, über die ganze Normenhierarchie von der Ortssatzung bis zur EU-Verordnung. Gebaut für unser föderales Rechtssystem — Wortlaut statt Wahrscheinlichkeit.
Alle kommunalen Räume und Flächen, die Bürgerinnen und Bürger nutzen können — mit Bedingungen und dem jeweiligen Stand der Regelung.
| Nutzungsart | Örtl. Verein | Privatperson |
|---|---|---|
| Tagessatz | 35,00 € | nicht ausgewiesen |
| Stundensatz | 5,00 € | nicht ausgewiesen |
| Nutzungsart | Örtl. Verein | Privatperson |
|---|---|---|
| Tagessatz | 35,00 € | nicht ausgewiesen |
| Stundensatz | 5,00 € | nicht ausgewiesen |
| Nutzungsart | Örtl. Verein | Privatperson |
|---|---|---|
| Tagessatz | 35,00 € | 75,00 € |
| Stundensatz | 5,00 € | 10,00 € |
| Nutzungsart | Örtl. Verein | Privatperson |
|---|---|---|
| Tagessatz | 150,00 € | nicht ausgewiesen |
| Stundensatz | 20,00 € | nicht ausgewiesen |
| Nutzungsart | Gebühr (zzgl. MwSt.) |
|---|---|
| Stundensatz Erwachsene (Vereinsbetrieb) | 6,00 € |
| Stundensatz Kinder/Jugendliche (Vereinsbetrieb) | 3,00 € |
| Tagessatz außerhalb Vereinsbetrieb | 75,00 € |
| Stundensatz außerhalb Vereinsbetrieb | 10,00 € |
| Nutzungsart | Gebühr (zzgl. MwSt.) |
|---|---|
| Stundensatz je Hallendrittel (Vereinsbetrieb) | 5,00 € |
| Tagessatz außerhalb Vereinsbetrieb | 150,00 € |
| Stundensatz außerhalb Vereinsbetrieb | 20,00 € |
Kostenlos nutzbar für die Allgemeinheit außerhalb Schul-/Vereinsbetrieb. Täglich bis 22:00 Uhr; Mo–Fr 7:30–16:00 Uhr hat die Schule Vorrang. Für Sonderveranstaltungen: Reservierungsantrag mindestens 10 Tage vorher bei der Gemeinde. Nur Sportschuhe, kein Alkohol, keine Tiere.
Kostenlos nutzbar für die Öffentlichkeit außerhalb des Schulbetriebs. Täglich 8:00–22:00 Uhr (bei Schulbetrieb Mo–Fr ab 7:00 Uhr). Kein Alkohol, kein Rauchen, keine motorisierten Fahrzeuge, keine Tiere. Für Ausnahmen (z. B. Veranstaltungen) ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich.
| Regelwerk | Letzte Anpassung |
|---|---|
| Gebührenordnung öffentliche Räume | 21. Januar 2019 (GR-Beschluss) |
| Benutzungsordnung Sporthallen | 21. Januar 2019 |
| Benutzungsordnung Schulhof | 19. April 2015 |
| Benutzungsordnung Kleinspielfeld | Stand Januar 2011 |
Kurz: Für die private Anmietung kommt vor allem das Dorfhaus in Weiler in Frage (eigener Privattarif); die übrigen Räume nennen nur Vereinstarife — Privatnutzung daher direkt mit der Verwaltung klären.
Die Räum-, Streu- und Reinigungspflicht ist zweistufig geregelt: durch das Landesstraßenrecht als gesetzliche Grundlage und durch eine eigene Gemeindesatzung, die die Pflicht auf die Anlieger überträgt.
Nach § 41 Abs. 1 StrG trifft die Gemeinde grundsätzlich die öffentlich-rechtliche Pflicht zu Beleuchtung, Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen bei Schnee- oder Eisglätte — im Rahmen des Zumutbaren und soweit aus polizeilichen Gründen geboten. Auftausalze sind so gering wie möglich zu halten.
§ 41 Abs. 2 StrG ermächtigt die Gemeinde ausdrücklich, diese Pflichten (außer Beleuchtung) per Satzung auf die Straßenanlieger zu übertragen — davon hat die Gemeinde Gebrauch gemacht.
Wer ist verpflichtet? (§ 2) Eigentümer und Besitzer (auch Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr Zugang/Zufahrt haben — ebenso bei Trennung durch eine gemeindeeigene unbebaute Fläche bis 10 m Abstand. Mehrere Verpflichtete haften gesamtschuldnerisch; bei einseitigen Gehwegen nur die Anlieger der Gehwegseite.
Was ist zu räumen/streuen? (§ 3) Gewidmete Gehwege; bei fehlendem Gehweg seitliche Fahrbahnrandflächen in 1,50 m Breite; verkehrsberuhigte Bereiche (1,50 m Randstreifen); gemeinsame Rad- und Gehwege; Friedhof-, Kirch-, Schul-, Wander- und Fußwege.
Reinigung (§ 4) Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub nach Verkehrs- und Ordnungsbedürfnis; Kehricht sofort beseitigen, nicht in Straßenrinnen oder Entwässerungsanlagen schütten.
Schneeräumen (§ 5) Mindestens 1,50 m Breite (Fußwege: in der Mitte); Schnee am Fahrbahnrand anhäufen, bei Tauwetter Straßeneinläufe freihalten; je Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mind. 1,00 m; an Bushaltestellen gefahrloses Ein- und Aussteigen sicherstellen.
Streuen bei Glätte (§ 6) Rechtzeitiges Bestreuen, sodass Fußgänger die Flächen bei gehöriger Sorgfalt möglichst gefahrlos nutzen können. Erlaubt: Sand, Splitt oder Asche (abstumpfendes Material). Verboten: auftauende Streumittel, die nicht biologisch abbaubar sind (Streusalz untersagt, soweit nicht biologisch abbaubar).
Zeiten (§ 7) — Räum-/Streupflicht erfüllt bis:
| Tag | erfüllt bis … |
|---|---|
| Montag – Freitag | 7:00 Uhr |
| Samstag | 8:00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | 9:00 Uhr |
Bei späterem Schneefall oder Glatteis: unverzüglich und ggf. wiederholt räumen und streuen — die Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Für gemeindliche Grundstücke, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen (z. B. Verwaltungsgebäude, Alters- und Wohnheime), verbleibt die Pflicht bei der Gemeinde selbst (§ 41 Abs. 1 StrG).
Kurz: Die gesetzliche Räum- und Streupflicht (§ 41 StrG BW) ist per Satzung auf die Anlieger übertragen — mind. 1,50 m Breite, nur abstumpfende Streumittel, werktags bis 7 Uhr (Sa 8 / So+Fei 9), Pflicht endet 20 Uhr; Verstoß 5–500 € Bußgeld.
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 41 StrG BW |
| Übertragungssatzung | Streupflichtsatzung vom 25.10.2007 |
| Verpflichtete | Anlieger (Eigentümer und Besitzer) |
| Mindestbreite Räumen | 1,50 m (Fußwege: Mitte) |
| Streumittel | Sand, Splitt, Asche — kein nicht-biologisch abbaubares Auftausalz |
| Zeiten | Mo–Fr 7 / Sa 8 / So+Fei 9 Uhr; endet 20 Uhr |
| Bußgeld | 5–500 € |
Die Feuerwehr wurde mit dem Stichwort „H1-HiloPe" alarmiert. Die Feuerwehr musste davon ausgehen, dass sich die Person in einer Notlage befindet. Sie verschaffte sich Zugang und ermöglichte dem Rettungsdienst den Zugriff. Die Patientin wurde anschließend versorgt und in eine Klinik gebracht.
1. Wahrgenommene Aufgabe. Maßgeblich ist § 2 Abs. 1 Nr. 2 FwG BW:
„zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten."
Es lag ein Pflichtaufgaben-Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG vor — die Rettung einer Person aus einer tatsächlich vorliegenden lebensbedrohlichen Lage, kein Einsatz nach § 2 Abs. 2 FwG.
2. Grundsatz: Unentgeltlichkeit. Für Pflichtaufgaben-Einsätze gilt nach § 34 Abs. 1 S. 1 FwG BW und § 3 Abs. 1 S. 1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung: Einsätze nach § 2 Abs. 1 sind unentgeltlich. Der Einsatz ist also grundsätzlich kostenfrei.
3. Greift eine Ausnahme? § 3 Abs. 1 S. 2 der Kostenersatz-Satzung nennt abschließend folgende Tatbestände:
| Nr. | Tatbestand | Im Fall |
|---|---|---|
| 1 | Gefahr vorsätzlich/grob fahrlässig herbeigeführt | nein |
| 2 | Einsatz durch Fahrzeugbetrieb verursacht | nein |
| 3 | Sonderlöschmittel in Gewerbe-/Industriebetrieb | nein |
| 4 | Gefahrstoffe für gewerbliche/militärische Zwecke | nein |
| 5 | vorsätzl./grob fahrl. Alarmierung ohne Schadensereignis | nein |
| 6 | Fehlalarm einer Brandmeldeanlage | nein |
| 7 | automatischer Kfz-Notruf ohne Schadensereignis | nein |
Keiner der Tatbestände nach § 3 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 34 Abs. 1 FwG BW ist erfüllt.
Ergebnis: Keine Kostenersatzpflicht. Der Einsatz ist die echte Rettung einer Person aus lebensbedrohlicher Lage (Pflichtaufgabe nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 FwG BW) und damit unentgeltlich — es gibt also auch niemanden, der zum Kostenersatz heranzuziehen wäre.
Sie bekommen damit dreierlei in einem: ein wertvolles Arbeitswerkzeug für Ihre Mitarbeitenden, eine KI-Plattform zum Einbinden in Website (Bürger-Chat) und interne Abläufe, und die Rechtsquellen-Tiefe, die Sie sonst teuer bei einem Rechtsdatenbank-Dienst einkaufen würden. EU-souverän, in einem System.
amtsschimmel.ai wurde von Grund auf auf Compliance, Rechtssicherheit und Qualität gebaut — basierend auf handfester Praxiserfahrung.
Plattform und Ihre Daten laufen auf Servern in Deutschland. Die Modell-Verarbeitung findet in der EU statt; Drittlandtransfers werden vermieden und, wo unvermeidbar, per AVV und EU-Standardvertragsklauseln abgesichert.
Ihre Eingaben werden ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet, nicht zum Training der Modelle — vertraglich mit den Modellbetreibern abgesichert. Dazu integrierte Löschfristen: Was ablaufen muss, löscht die Plattform automatisch.
Klare Zweckbestimmung als Assistenzwerkzeug, Transparenzhinweis nach EU AI Act, dokumentierte Schulung Ihres Personals — von uns vorbereitet, nicht Ihr Problem.
Jede Anfrage wird automatisch geprüft: Enthält sie personenbezogene Daten, antwortet ein führendes europäisches Modell in der EU — sonst das beste Modell für die Aufgabe. Compliant geroutet, ohne dass Ihr Team etwas entscheiden muss.
Muster und Begleitung für Mitbestimmung und Beschlussfassung. Die Einführung wird dadurch schneller und transparenter.
Gehostet bei Hetzner in Deutschland — modell-agnostisch, modular und anbieterunabhängig. Prüfbar statt Blackbox: Den vollständigen Tech-Stack legen wir im Gespräch und in der Compliance-Dokumentation offen.
So sieht Ihre Instanz im Alltag aus: eine vertraute, aufgeräumte Oberfläche, die Ihr Team am ersten Tag bedient — und Antworten, die so schnell und flüssig kommen, wie man es privat gewohnt ist. Denn nur ein Werkzeug, das wirklich genutzt wird, gewinnt gegen die Schatten-IT.
Das Tempo der KI ist enorm. Entscheidend ist, nachhaltig offen für Innovationen zu bleiben. Ihre Plattform nimmt neue Entwicklungen und Features auf und bindet neue Systeme an. Sie starten klar umrissen und bauen aus, wenn es trägt.
Ein quellensicherer Assistent auf Ihrer Website — beantwortet Bürgeranfragen rund um die Uhr, mit denselben geprüften Quellen.
Wiederkehrende Aufgaben schneller erledigen — Aktenvermerke und Serienbriefe vorformulieren, Anträge vorprüfen, Sitzungsprotokolle zusammenfassen. Weniger Routine, mehr Zeit für die eigentliche Arbeit.
Anbindung bestehender Wissens- und Dokumentensysteme — rollen- und zweckscharf, als sauberer Projektbaustein.
Unsere paragrafengenaue Rechtsquellen-Tiefe kann auch per API/MCP in Ihre bestehende Infrastruktur eingebunden werden.
Alles eingerichtet, gepflegt und begleitet. Sie arbeiten, wir halten es sauber.
amtsschimmel.ai ist aus der täglichen Praxis entstanden — als Werkzeug für Menschen, die mit KI rechtssicher arbeiten müssen und verlässliche Antworten brauchen. Nicht als Produkt auf der Suche nach einem Markt. Heute ist es in baden-württembergischen Gemeinden im täglichen Einsatz.
Dahinter steht RAGSource — ein Anbieter, der sich auf rechtssichere, skalierbare und modulare KI-Systeme spezialisiert hat: KI-Governance, KI-Readiness, Wissens- und Kontextmanagement. Gründer ist Christian Traub, Ingenieur und Politologe mit über 15 Jahren Governance-, Compliance- und Audit-Erfahrung in KI- und Digitalisierungsprozessen, Feuerwehrkommandant. Kein Start-up, das fancy klingt — sondern Substanz, die Sie vor dem Gemeinderat vertreten können.
Bereits im täglichen Einsatz in baden-württembergischen Gemeinden. Lernen Sie amtsschimmel.ai in einer kostenlosen Demo kennen — 30 Minuten, an Ihren eigenen Fragen, unverbindlich.
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